Fragen und Hinweise

1. Wie trenne ich den Müll richtig?
2. Wie entsorge ich meinen Sperrmüll richtig?
3. Welche Vorteile haben (zukünftige) IGW-Mieter?
4. Welche Versicherung ist für Sie wichtig?
5. Was ist Wohngeld und wie kann ich es bekommen?

1. Wie trenne ich den Müll richtig?

Mülltrennung ist ein wichtiges Thema. Unsere Gebäude bieten drei Möglichkeiten der Müll-Entsorgung: eine schwarze, eine gelbe und eine blaue Tonne. In die blaue Tonne gehören ausschließlich Papier, Pappe und Kartonagen. In die gelbe Tonne gehören Kunststoffe (Folien, Flaschen, Becher, Schaumstoffe), Verbundstoffe (Gemische aus Pappe, Kunststoff und Aluminium) sowie Metalle (Aluminium und Weißblech). Den anderen Hausmüll entsorgen Sie bitte in die schwarze Tonne - den Restmüll. Für Ihr Altglas befinden sich in ganz Iserlohn in der unmittelbaren Nähe zu jedem Wohngebiet öffentliche Altglas-Container. Trennen Sie den Müll im Sinne der Umwelt bitte sauber.

2. Wie entsorge ich meinen Sperrmüll richtig?

Bei der Stadt Iserlohn können Sie kostenlos die Abholung von Sperrmüll, welcher z.B. durch eine Haushaltsauflösung oder einen Umzug anfällt, beantragen. Die Beantragung kann per Postkarte oder per Internet (www.zfa-iserlohn.de) erfolgen. Der Sperrmüll muss jedoch spätestens 4 Tage vor dem nächsten Abholtermin beantragt sein. Bei der Online-Anmeldung reichen 3 Tage. Bitte beachten Sie, dass dieser frühestens am Vorabend herausgestellt werden darf und nur von einer öffentlichen Fläche, z.B. vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, abgeholt wird. Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll auch kostenlos beim Bringhof in Iserlohn oder Letmathe anliefern. Illegale Abfalllagerung ist strafbar und zieht Bußgelder nach sich!

Weitere Informationen zum Thema Abfall können Sie in dem Abfallkalender der ZfA nachschlagen.

 

3. Welche Vorteile haben (zukünftige) IGW-Mieter?

Jeder neue Mieter erhält von unserem Partner - Fa. Hagebaumarkt Iserlohn - zum Einzug einen 25,00 EURO-Gutschein.  Einen detaillierten Überblick über alle Vorteile erhalten Sie auf unserer Themenseite.  

4. Welche Versicherung ist für Sie wichtig?

Eine private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung sind die wichtigsten Versicherungen, die Sie benötigen. Es sind wohl die wenigsten Fälle, bei denen man einem anderen mit Absicht Schaden zufügt, meistens passiert dies aus Versehen. Doch ein solches Versehen kann einem teuer zu stehen kommen, insbesondere dann, wenn nicht nur materielle Gegenstände, sondern andere Personen Schaden nehmen. Eine private Haftpflicht-Versicherung übernimmt diese Schäden und bewahrt Sie nicht nur vor größeren Kosten, sondern möglicherweise sogar vor dem finanziellen Ruin.

In den eigenen sicheren „VIER-WÄNDEN“ lauern leider oftmals ebenfalls Gefahren, die im schlimmsten Fall Ihre eigene Existenz gefährden können, wenn nicht ausreichend Versicherungsschutz besteht. Ob der „klassische“ Leitungswasserschaden durch einen Waschmaschinenschlauch oder auch ein Feuerschaden, verursacht durch eine Kerze, können verheerende Auswirkungen haben.

Wir empfehlen Ihnen – wenn noch nicht vorhanden – umgehend eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Nach den uns bekannten Fällen, sind Mieter an ihre finanziellen Grenzen gestoßen, wenn ein durch Sie verursachter Versicherungsschaden eintritt. Es ist ein Irrglaube, dass die Versicherung des Vermieters im Schadenfall eintritt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir keine Versicherungsgesellschaft vermitteln können, Ihnen aber bei Fragen gern weiterhelfen wollen. Wenden Sie sich bitte an Frau Schönekeß (02371  793-122 oder schoenekess@igw-wohnen.de)

5. Was ist Wohngeld und wie kann ich es bekommen?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen
unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Das Wohngeld können Sie bei der Stadt Iserlohn beim "Bereich Wohngeld und Wohnungsvermittlung" (Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn; Tel. 02371/217-0; E-Mail: wohngeld@iserlohn.de) beantragen. Dort können Sie sich beraten lassen und erhalten die erforderlichen Antragsformulare.

Weitere Informationen zum Wohngeld können Sie dem angefügten Informationsschreiben entnehmen.